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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Viehausen & Gartz GmbH, Hermann-Josef-Gormanns-Straße 2, 41812 Erkelenz
(Stand 03/2010)

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller damit in vollem Umfange einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.

Angebote, Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und im Online-Shop sind nur annähernd maßgebend. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattungen bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

Preise, Lieferungen
Hinsichtlich der Liefermenge müssen sichtbare Mengendifferenzen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt der Friedrich Viehausen GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Soweit eine längere Lieferfrist als vier Monate vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Lieferungen gelten bei Bahn-, Post- oder Speditionsversand ab unserem Haus, bei Anfahrt der Waren (ausgenommen Büromöbel) durch unsere Fahrzeuge ab € 60,– Auftragswert frei Haus und Verwendungsstelle (darunter berechnen wir die anfallenden Versand- und Verpackungskosten) , bei Möbeln und sonstigen Einrichtungen frei Bordsteinkante des Empfängers als ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollten Frachtkosten durch Vorlieferanten entstehen, werden diese in gleicher Höhe an den Käufer weiterberechnet. Lieferschein-Aufträge unter € 5,– werden mit einer Bearbeitungspauschale von € 2,50 berechnet. Bei Auftragsrücktritt seitens des Käufers ist eine Sanktion von 15% des Gesamtwarenwertes zu zahlen. Den Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen. Alle Preise sind €-Preise.

Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch unverbindlich und gelten erst ab völliger Klarstellung des Auftrages. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Fälle höherer Gewalt und anderer Vorkommnisse, die eine Lieferung der Ware beeinflussen oder unmöglich machen (z. B. Brand, Rohstoffmangel, Streik etc.) entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder verlängern eine etwa vereinbarte Lieferfrist entsprechend, auch wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.

Auskünfte und Raterteilung, Ausschluss von Ansprüchen
Auskünfte über Verarbeitungs- u. Anwendungsmöglichkeiten, sowie die Lieferzeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Soweit keine Gewährleistungsansprüche anerkannt werden können, wird die Geltendmachung irgendwelcher sonstiger Ansprüche (Ersatz für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden) auch hinsichtlich von Nebenabreden und Nebenverpflichtungen, gleich aus welchem Grunde sie hergeleitet werden, ausdrücklich ausgeschlossen.

Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir 3% Skonto. Aufträge über € 1000,– unterliegen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, folgender Abwicklung: Zahlung 50% der Rechnungssumme bei Auftragserteilung, 50% der Rechnungssumme bei der Warenübergabe. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und andere Druck-Erzeugnisse dieser Art unterliegen der gesetzlichen Preisbindung. Es kann daher kein Skonto, Rabatt oder sonstiger Nachlass weder bei Barzahlung, noch bei Rechnungsausgleich gewährt werden. Die Zahlung hat hierbei sofort rein netto Kasse zu erfolgen. Gleiches gilt für Ersatzteil- und Reparatur-Rechnungen, sowie bei Sonderanfertigungen und bei Beschaffung von nicht zum Standardsortiment zugehörigen Artikeln.

Zum Skontoabzug ist der Käufer jedoch nur berechtigt, wenn uns keine anderen fälligen Forderungen gegen ihn zustehen. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, gehen Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen bei Hereinnahme von Wechseln keine Gewähr für rechtzeitige Beibringung des Protestes. Die Kosten (Bankspesen und Bearbeitungskosten des rechnungsstellenden Unternehmens) geplatzter Lastschriften beim Einzugsermächtigungsverfahren und jeglicher geplatzter Kartenzahlungsverfahren trägt der Käufer in voller Höhe und sind unverzüglich mit dem offenen Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Mitteilungspflicht hinsichtlich eines Kontowechsels obliegt dem Käufer.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, bekannt werden von Wechselprotesten und gegen den Schuldner angestrengte Klagen werden sofort alle offenen Rechnungen unter Fortfall des Zahlungszieles fällig gestellt. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt. Bei Zielüberschreitungen werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, sowie Mahngebühren und Spesen berechnet. Die schriftliche Mahnung ist entbehrlich, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen seit Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Scheck/Wechselverfahren bleibt die gelieferte Ware bis zu deren vollständigen Einlösung unser Eigentum. Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechts-Beeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen. Bei Zahlungsverzug können wir die Rückgabe der Ware verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur sachgemäßen Behandlung der uns gehörenden Ware verpflichtet und hat diese ordnungsgemäß gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und äußere Einflüsse zu versichern. Der Abschluss der Versicherungen ist dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen.

Gewährleistung und Schadensersatz
Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung (bei versteckten Mängeln unverzüglich) und nur für den noch vorhandenen Teil der Ware berücksichtigt werden. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in Form der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung; Wandlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Schadensersatzforderungen jeglicher Art, auch außervertraglicher Natur und z. B. wegen etwaiger Mangelfolgeschäden, können nicht gestellt werden. Eine Haftung für Vorlieferanten können wir nicht übernehmen.

Rücksendungen von Waren werden nur nach vorheriger Zustimmung durch uns anerkannt. Für zurückgegebene Ware wird der Zeitwert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund berechtigter Reklamation erfolgt.

Eine Ersatzlieferung wird bei Mängeln nicht gewährt, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassener oder unsachgemäßer Wartung, Nichtachtung von Aufstellungsbedingungen und Gebrauchsanweisungen, ungeeigneter Schmier- oder Reinigungsmittel, oder ungewöhnlicher Einflüsse zurückzuführen sind.

Abtretungsverbot und Nichtigkeitsklausel
Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten im Hinblick auf Lieferung, Zahlung und alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Verpflichtungen ist Erkelenz.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren: 02431 - 960 30 V&G bei What´s App +49 (0)151 250 82 836